25. Januar 2023
Dortmund: 7 Tage nach Abschiebung eines Oppositionellen nach Tadschikistan fehlt von dem Mann jede Spur. Am 18. Januar 2023 hat die Stadt Dortmund den tadschikischen Oppositionellen Abdullohi S. abgeschoben. Der Mann hatte seit 2009 in Deutschland gelebt. Internationale Menschenrechtsorganisationen und auch der Mann selbst haben deutlich vor der Gefahr gewarnt, dass Abdullohi S. nach der Abschiebung vom tadschikischen Regime verschleppt werden könnte. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben diese Gefahren zurückgewiesen. Die Befürchtungen könnten sich direkt nach der Abschiebung bestätigt
haben.
Mit der Abschiebung ist jeglicher Kontakt zu Abdullohi S. abgebrochen. Auch eine Woche nach der Abschiebung des 32-jährigen Dortmunders nach Tadschikistan fehlt von ihm jede Spur. Auch die engsten Angehörigen in Deutschland sowie ein breiter Freund:innen- und Unterstützer:innenkreis in Dortmund haben seit der Abschiebung am 18. Januar 2023 keinen Kontakt zu Abdullohi S. herstellen können, wie sie dem Abschiebungsreporting NRW berichtet haben. Mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder das Norwegische Helsinki Komitee hatten zuvor darauf hingewiesen, dass dem Mann nach der Abschiebung aufgrund seiner Zugehörigkeit zur in Tadschikistan verbotenen Partei PIWT (englisch: IRPT) Inhaftierung und Folter drohen könnten. Der Vater von Abdullohi S. hat aufgrund seiner politischen Tätigkeit in der Partei
Flüchtlingsschutz in Deutschland erhalten.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.: „Wir erwarten eine sofortige Aufklärung über das Verbleiben von Abdullohi S. durch die Behörden in Nordrhein-Westfalen, die Bundespolizei und das Auswärtige Amt. Über Wochen haben Menschenrechtler:innen, Angehörige und Freund:innen darauf hingewiesen, dass Abdullohi S. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer verbotenen Oppositionspartei in Tadschikistan nach der Abschiebung Inhaftierung und Folter drohen könnte. Doch BAMF und Verwaltungsgericht Gelsenkirchen glaubten dem Mann trotz vorgelegter Beweise nicht. Nun ist er verschwunden.“

Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Sebastian Rose
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